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ptitloup.ch
Route de la Queue-au-loup 20, 2926 Boncourt
+41 79 624 40 50
info-ptitloup@bluewin.ch
Directrice générale autorisée : Claudia Volken
Numéro d'identification TVA : -
Numéro d'immatriculation : -
Lieu de juridiction : Canton du Jura
Les informations ci-dessus sont juridiquement contraignantes.

Termes et conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ptitloup.ch

Inhaberin: CLAUDIA VOLKEN

 

Allgemeines:

Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen L‘ petit Loup, Boncourt und dem Auftraggeber. Sie gelten ab unterschriebener Auftragserteilung als verbindlich anerkannt. Zudem gelten Sie für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn diese nicht wiederholt vereinbart wurden.

Auftragserfüllung:

Claudia Volken  versichert, dass das Tierwohl  oberste Priorität hat.

Claudia Volken verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Hunde im vereinbarten Umfang auszuführen, zu versorgen und zu pflegen, sowie bei Verletzungen oder Krankheit einen Tierarzt (wenn möglich, den vom Halter Angegebenen) aufzusuchen. Die Kosten für ärztliche Leistungen, Tiertransport, Zeitaufwand und Nebenkosten werden vom Auftraggeber übernommen. Aus Sicherheitsgründen werden Hunde nur an der Leine ausgeführt. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Claudia Volken verpflichtet sich alle weiteren vereinbarten Dienstleistungen mit Verantwortung, äusserster Sorgfalt und Gewissenhaft auszuführen. Dabei erbringe ich die Leistungen nach bestem Wissen und unter Anwendung meines Fachwissens und meiner Erfahrung.

Bei Abholung und Zurückbringen der Hunde ( Spazierdienst) werden die Räumlichkeiten des Hundehalters ausschliesslich zur vereinbarten Betreuung der Hunde, bzw. Dienstleistungen betreten. Beim Verlassen von Haus oder Wohnung vergewissert sich Claudia Volken, dass alle Räumlichkeiten abgeschlossen sind. Sämtliche überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt.

Ihre Pflichten:

Sie sind verpflichtet alle für die ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dokumente rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Es ist notwendig, dass sie die jährliche Kombiimpfung gegen Staube, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza (DHPPI) bei Ihrem Hund imfpen lassen.
Die Zwingerhusten Impfung ist bei Ferienhunden Pflicht.

Im weiteren ist die Behandlung gegen Zecken, Flöhe und Milben das ganze Jahr regelmässig zu machen, mindestens jedoch 3 Tage vor Eintritt.

Entwurmen Sie Ihren Hund regelmässig gemäss den Vorgaben und Empfehlungen des Tierarztes und der ESCCAP.

 

 

Sie haben für die jeweilige Betreuungsdauer das Futter für Ihren Hund sowie allfällige Medikamente (Inkl. Verabreichungsinstruktion) Halsband, Leine und/oder Führgeschirr mitzubringen.

Bei Ferienhunden ist das Mitbringen des Imfpausweises (Heimtierpass) Pflicht.

 

Haftung:

Dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber haftet Claudia Volken nur für Schäden, die durch klaren Vorsatz und Grobfahrlässigkeit bei der Auftragserfüllung entstanden sind. Sofern Claudia Volken vom Auftraggeber nicht ausreichend über sämtliche bedeutende Umstände wie Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten etc. instruiert wurde, werden allfällige , daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftragsgebers oder Dritter vollumfänglich abgelehnt. Der Auftraggeber haftet alleine für Schäden, die sein Tier verursacht. Insbesondere Schäden an anderen Tieren oder Personen. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Krankheit, Unfall oder Tod übernimmt Claudia Volken keine Haftung. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Claudia Volken. Sollte ein entwichenes Tier, trotz intensiver Bemühungen, nicht wiedergefunden oder gerettet werden können, besteht seitens des Auftraggebers kein Schadenersatzanspruch gegenüber Claudia Volken.

Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, entfällt jegliche Haftung.

 

Bevollmächtigung:

Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier verunfallt, krank wird, entweicht oder stirbt. Ist ein Tierarztbesuch notwendig, sucht Claudia Volken den, vom Halter angegebenen, Tierarzt auf. Kann der Auftraggeber nicht zeitgemäss erreicht werden oder wenn es eilt, geschieht der Tierarztbesuch auch ohne die Zustimmung des Halters. Sollte sich das zu betreuende Tier so schwer verletzt haben oder erkranken, dass der Tierarzt zum Einschläfern des Tieres  rät, so ist Claudia Volken berechtigt, dass Tier einschläfern zu lassen, ohne die Einwilligung des Auftragsgebers abzuwarten.

 

 

Annullationen:

Eine unterschriebene Vereinbarung ist verbindlich und muss bei Absage telefonisch oder schriftlich (per Mail) bekannt gegeben werden. Annullationen müssen mindestens 10 Tage vor dem ersten Einsatz erfolgen. Bei verspäteter Absage werden 50 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Absagen, 1-3 Tagen vorher, sind 100% des Gesamtbetrages geschuldet. Wird die Betreuungszeit auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet, hat dieser keinen Anspruch auf Rückzahlung des restlichen Betrages. Hundespaziergänge  müssen 24 Stunden vor Antritt abgesagt werden, ansonsten wird der ganze Betrag verrechnet.

 

 

Zahlungsbedingungen:

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Falls nicht anders vereinbart, sind die Kosten bar oder per Banküberweisung im Voraus zu bezahlen. Bei Daueraufträgen kann am Ende des Monats abgerechnet werden.

 

Vertretung:

Claudia Volken kann im Falle von Krankheit oder eines Notfalls eine andere Person mit der Betreuung des Tieres beauftragen. Dies kann auch ohne Rücksprache erfolgen. Bei geplanten Frei- oder Ferientagen wird der Auftraggeber im Vorfeld darüber informiert.

 

Privatsphäre:

Claudia Volken respektiert die Privat- und Persönlichkeitsspähre des Auftraggebers. Claudia Volken nutzt die Daten ausschliesslich zum Zweck der Kundenverwaltung. Die Daten werden nur im Notfall an die zuständigen Behörden (Polizei, o.a.) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.

Sämtliche Daten und Tätigkeiten werden streng vertraulich gehandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Claudia Volken garantiert absolute Diskretion.

Schlussbestimmungen:

Claudia Volken behält sich das Recht vor, die AGB’s zu ändern, sowie die Preise jederzeit anzupassen.

 

Boncourt, 01. August 2025. AGB’s  L’ petit Loup, Inhaberin Claudia Volken                    

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